I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.      Grundlegende Bestimmungen

(1) Nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die Sie (im nachfolgenden „Kunde“) mit uns als Anbieter (BEQUA gGmbH, „wir“) über unseren Piktogramm-Onlineshop (https://einfach-leicht-verstehen.de/shop/) oder unter der Rubrik „Abonnement“ (https://einfach-leicht-verstehen.de/abonnement/) abschließen.

(2) Das Produktangebot in unserem Onlineshop und in unseren Abonnements richtet sich ausschließlich an Unternehmer als Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

2.      Vertragsgegenstand

(1) Der Vertragsgegenstand richtet sich danach, ob der Kunde mit uns als Anbieter einen Lizenzvertrag im Rahmen eines Abonnements oder einen Vertrag über die Einräumung eines einfachen, kostenpflichtigen, zeitlich unbegrenzten, inhaltlich beschränkten und nicht übertragbaren Nutzungsrechts im Rahmen eines Einzelkaufs über unseren Onlineshop abschließt.

(2) In beiden Fällen gelten für die Einräumung der Nutzungsrechte jedoch zunächst übereinstimmend die folgenden Lizenzbedingungen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Die BEQUA gGmbH (im Folgenden „Lizenzgeberin“) ist alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den in der Piktogrammdatenbank enthaltenen Werken.

 

§ 2 Rechtseinräumung

(1) Die Lizenzgeberin räumt dem Lizenznehmer räumlich unbegrenzt für die vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang die nicht ausschließliche Lizenz zur nachgenannten Werknutzung ein:

freie Verwendung, Veröffentlichung und Vervielfältigung in eigenen Druckschriften und sonstigen Publikationen, insbesondere die Veröffentlichung auf eigenen Internetseiten sowie zur Verwendung in selbst genutzten Räumlichkeiten, gleich ob öffentlich zugänglich oder nicht.

Die Lizenz ist jedoch in jedem Fall ausdrücklich auf solche Nutzungen beschränkt, die nicht zur Verbreitung oder Förderung, rassistischer, sexistischer oder diskriminierender Inhalte dienen. 

(2) Die Lizenzgeberin stellt dem Lizenznehmer die vollständigen und druckreifen sowie reproduktionsfähigen Vorlagen des Lizenzgegenstandes in elektronischer Form zum Download zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung in verkörperter Form, bspw. auf einem Datenträger, besteht nicht.

(3) Die gemäß Abs.2 übergebenen und vom Lizenznehmer angenommenen Vorlagen sind nach Beendigung dieses Lizenzvertrags zu löschen, etwaige physische Kopien zu vernichten.

(4) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Lizenzgegenstand oder dessen Bezeichnungen zu ändern. Er darf diese jedoch auf seine Kosten in die für seine Aufgabe erforderliche Fassung in Bezug auf deren Größe bringen.

(5) Andere als das/die in diesem Vertrag ausdrücklich genannte(n) Recht(e) sind dem Lizenznehmer nicht übertragen.

 

§ 3 Unterlizenzierung

Eine Weiterübertragung der mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte an einen, jedoch nicht mehrere Dritten ist nur im Rahmen eines Einzelkaufs erlaubt, soweit die entsprechende Nutzung dem Lizenznehmer erlaubt wäre. Im Falle einer Weiterübertragung ist der Lizenznehmer nicht mehr zur Nutzung oder erneuten Weiterübertragung berechtigt. Bei Lizenzen, die im Rahmen eines Abonnements erworben werden, ist die Unterlizenzierung nicht gestattet.

 

§ 4 Nennung der Lizenzgeberin

Bei allen Veröffentlichungen ist die Lizenzgeberin als Inhaber der originären Nutzungsrechte an den Piktogrammen zu benennen, indem auf allen Veröffentlichungen unterhalb der Texte der Hinweis „© BEQUA gGmbH“ und die Jahreszahl der Erstveröffentlichung angebracht wird.

 

§ 5 Lizenzvergütung

(1) Der Lizenznehmer zahlt an die Lizenzgeberin im Gegenzug für die gemäß §2 erfolgte Lizenzeinräumung eine Lizenzgebühr in Höhe der in der individuellen Bestellung oder der beim Abschluss des Abonnement-Modells vereinbarten Vergütung.

(2) Der Lizenznehmer zahlt zusätzlich zu den vorstehenden Nettolizenzgebühren die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

 

 

(3) Für den Einzelkauf von Piktogrammen gelten folgende besondere Vereinbarungen für den Fall des Einzelkaufs:

 

Die Lizenzgeberin räumt dem Kunden das Nutzungsrecht gemäß § 2 zeitlich unbefristet, jedoch beschränkt auf ein konkretes Projekt ein. Unter einem Projekt ist eine in einem zeitlich begrenzten, persönlichen und inhaltlichen Zusammenhang stehende Arbeit unter Verwendung der Piktogramme zu verstehen, die zur einmaligen Schaffung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines anderweitigen Ergebnisses dient. Wichtig ist hierbei, dass ein Projekt stets über ein klar definiertes oder definierbares Anfangs- und Enddatum verfügen muss. Ein Projekt im genannten Sinne kann beispielsweise die einmalige Übersetzung eines konkreten Textes oder Konzeptes in Leichte oder Einfache  Sprache, die einmalige Ergänzung eines (bereits existierenden oder noch zu erstellenden) Textes mit Piktogrammen sein und/oder die einmalige Verwendung der Piktogramme im Zusammenhang mit einer oder mehreren konkreten Örtlichkeiten, wobei die Gesamtzahl dieser Örtlichkeiten zehn nicht überschreiten darf, oder einer Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe sein, wobei Veranstaltungsreihe eine einmalige zeitlich vordefinierte Abfolge von maximal zehn Veranstaltungen bedeutet. Soweit ein Projekt in einer Auftragsarbeit für Dritte besteht, umfasst das Nutzungsrecht nicht nur die Erfüllung des Auftrags, sondern auch die Verwendung des beauftragten Werkes durch den Dritten im Rahmen eines Projektes im Sinne des vorstehenden Satzes, wobei der Auftragnehmer in einem solchen Fall sein eigenes Nutzungsrecht mit Einräumung eines Nutzungsrechts an den Dritten verliert. Kein einheitliches Projekt im vorstehenden Sinne ist beispielsweise die Verwendung der Piktogramme für verschiedene Auftraggeber auf Grundlage verschiedener Verträge, wenn dies nicht im Rahmen einer einheitlichen Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe geschieht, oder die Verwendung der Piktogramme für verschiedene Texte, bei denen der Auftrag oder die Idee zu deren Erstellung nicht zeitlich zusammenfallen. Sollte die beabsichtigte Nutzung über den Umfang der hier genannten Lizenz hinausgehen, besteht die Möglichkeit des Abschlusses eine Einzelvereinbarung, um spezielle Regelungen für die Beschränkung des Nutzungsrechtes gemäß § 2 zu treffen.

 

(4) Für den Fall des Abschlusses eines Abonnements gelten folgende besondere Vereinbarungen für Abonnements

 

Abonnements „Basic“ und „Plus“

In den Abonnements „Basic“ und „Plus“ hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, während der Laufzeit des Abonnements Einzelkäufe zu besonderen Bedingungen zu tätigen. Die Laufzeit des Abonnements beginnt mit dem Kauf des ersten Piktogramms, nicht mit dem Abschluss des Abonnements.

 

Dem Kunden wird hierzu eine Lizenz im Sinne des § 2 der Lizenzbedingungen für bis zu 30 (Basic) oder bis zu 200 (Plus) vom Kunden frei auszuwählende Piktogramme gewährt. Diese Lizenz darf durch bis zu 3 (Basic) oder bis zu 10 (Plus) Mitarbeiter des Lizenznehmers („Nutzer“) genutzt werden. Eine verbindlich getätigte Auswahl eines Piktogramms im Wege eines Einzelkaufs im Rahmen eines Abonnements kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Kunde kann also insgesamt 30 bzw. 200 Piktogramme auswählen. Ein Austausch von bereits verbindlich ausgewählten Piktogramme ist dem Kunden nicht gestattet.

 

Die im Rahmen des Abonnements ausgewählten Piktogramme unterliegen nicht der Bindung an ein Projekt im Sinne der besonderen Vereinbarungen für den Fall des Einzelkaufs, sondern können während der Laufzeit des Abonnements frei und unbegrenzt im Rahmen dieser Lizenzbedingungen verwendet werden.

 

Soweit Piktogramme während der Laufzeit des Abonnements für ein konkretes Projekt im Sinne der besonderen Vereinbarungen für den Fall des Einzelkaufs selbst oder durch Weitergabe an den Kunden verwendet wurden, bleibt diese konkrete Verwendung auch nach Ablauf der Laufzeit des Abonnements gestattet. Die im Rahmen des Abonnements ausgewählten Piktogramme dürfen aber nicht für neue, erst nach dem Ablauf der Laufzeit des Abonnements begonnene oder beauftragte Projekte im Sinne der besonderen Vereinbarungen für den Fall des Einzelkaufs verwendet werden.

 

„PREMIUM-Abonnement“

Im „PREMIUM-Abonnement“ hat der Kunde als Lizenznehmer die Möglichkeit, mit bis zu 150 Nutzern die vollständige Piktogrammdatenbank während der Laufzeit des Abonnements unbegrenzt zu nutzen. Die unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit der Piktogrammdatenbank während der Laufzeit des Abonnements beinhaltet die Möglichkeit, alle in der Datenbank befindlichen Piktogramme beliebig oft zu downloaden ebenso wie die Möglichkeit, beliebig viele Produkte auf Basis der Piktogrammdatenbank zu erstellen und die Piktogrammdatenbank für die Durchführung beliebig vieler Projekte im Sinne der besonderen Vereinbarungen für den Fall des Einzelkaufs zu nutzen.

Soweit die Piktogrammdatenbank während der Laufzeit des Abonnements für ein konkretes Projekt im Sinne der besonderen Vereinbarungen für den Fall des Einzelkaufs selbst oder durch Weitergabe an den Kunden verwendet wurden, bleibt diese konkrete Verwendung auch nach Ablauf der Laufzeit des Abonnements gestattet. Piktogramme aus der Datenbank dürfen aber nicht für neue, erst nach dem Ablauf der Laufzeit des Abonnements begonnene oder beauftragte Projekte im Sinne der besonderen Vereinbarungen für den Fall des Einzelkaufs verwendet werden.

 

Wir als Lizenzgeberin sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Piktogrammdatenbank zu aktualisieren. Angestrebt ist eine zweimal jährliche Aktualisierung. Wenn und soweit die Lizenzgeberin die Piktogrammdatenbank aktualisiert, erhält der Lizenznehmer eine Lizenz nach Maßgabe des § 2 der Lizenzbedingungen auch an den hinzugefügten und/oder überarbeiteten Werken. Die Lizenzgeberin wird dem Lizenznehmer die aktualisierte Piktogrammdatenbank nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 der Lizenzbedingungen übergeben.

3.      Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem im Onlineshop und in der Rubrik „Abonnement“ stellt kein bindendes Vertragsangebot dar

(2) Der jeweilige Vertrag kommt wie folgt zustande:

a)     Für die Einräumung eines einfachen, kostenpflichtigen, zeitlich unbegrenzten, inhaltlich beschränkten und nicht übertragbaren Nutzungsrechts im Rahmen eines Einzelkaufs:

Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die zur Nutzung beabsichtigten Piktogramme werden nach Produktauswahl im „Shop“ durch Anklicken des Symbols „in den Warenkorb“ im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste, die als Symbol eines Korbes ausgestaltet ist, oder über die nach Auswahl eines Produkts unter dem Produktsymbol erscheinende Schaltfläche „Warenkorb anzeigen“ kann der Kunde den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen; insbesondere kann er bereits im „Warenkorb“ abgelegte Produkte wieder aus dem Warenkorb entfernen. Direkt über den Kunden Login können etwaige Bonuspunkte und Gutscheine eingelöst werden. Nach Aufrufen der Seite „Weiter zur Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Auswahl der Zahlungsart und der nochmaligen Möglichkeit, Gutscheine oder Bonuspunkte einzulösen sowie der Zustimmung zu den AGB wird der Kunde über den Button „Bestellung abschließen“ zur Bestellübersichtsseite weitergeleitet. Hier werden die gesamten Bestelldaten noch einmal aufgelistet und der Kunde hat die Möglichkeit, sämtliche Angaben noch einmal zu überprüfen und falls erforderlich zu ändern bzw. den Vorgang abzubrechen, indem er im Browser auf den „zurück“-Knopf klickt. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, einen oder mehrere Schritte im Bestellprozess zurück- oder wieder vorzuspringen. Mit dem Absenden des Angebots über die Schaltfläche „Jetzt Kaufen“ erklärt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des betreffenden Vertrages. Der Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages zwischen der BEQUA gGmbH und dem Kunden richtet sich nach der vom Kunden gewählten Zahlungsart:

Rechnung, SEPA Lastschriftverfahren:

Wir nehmen das Angebot des Kunden durch Versand einer Annahmeerklärung in einer separaten E-Mail an. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung steht es gleich, wenn wir dem Kunden einen Link zum Herunterladen der Piktogrammdatei per E-Mail übersenden oder einen solchen Link auf unserer Homepage bereitstellen.

Kreditkarte

Mit Abgabe der Bestellung gibt der Kunde seine Kreditkartendaten an und das Kreditkartenunternehmen prüft die Autorisierung des Kunden. Nach der Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird die Zahlungstransaktion automatisch eingeleitet und die Kreditkarte des Kunden bei Abgabe der Bestellung belastet. Zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung nehmen wir das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss an.

PayPal

Während des Bestellprozesses wird der Kunde auf die Webseite des Online-Zahlungsanbieters PayPal weitergeleitet. Dort besteht für den Kunden die Möglichkeit, seine Zahlungsdaten anzugeben und die die Bestellung betreffende Zahlungsanweisung an PayPal zu bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nehmen dadurch das Angebot des Kunden an. Der Kunde erhält hierüber eine Nachricht, in welcher die Zahlung als erfolgreich bezeichnet wird.

b)     Im Rahmen eines Abonnements:

Über die Schaltfläche Abonnement kann der Kunde aus den Modellen „Basic“, „Plus“ und „PREMIUM“ das passende Abonnementmodell zu den aufgelisteten Konditionen auswählen. Nach Aufrufen der Schaltfläche „Auswählen“ und der darauffolgenden Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen und der Zustimmung zu den AGB und zum Ausschluss des Widerrufsrechts für digitale Produkte wird der Kunde über den Button „Bestellung abschließen“ zur Bestellübersichtsseite weitergeleitet. Hier werden die gesamten Bestelldaten noch einmal aufgelistet und der Kunde hat die Möglichkeit, sämtliche Angaben noch einmal zu überprüfen und falls erforderlich zu ändern bzw. den Vorgang abzubrechen. Mit dem Absenden des Angebots über die Schaltfläche „Abonnement abschließen“ erklärt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des betreffenden Abonnements. Wir werden den Zugang dieses Angebots unverzüglich per E-Mail bestätigen und im Regelfall in dieser Email auch die Annahme des Vertrags erklären. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung steht es gleich, wenn wir dem Kunden einen Link zum Herunterladen der Piktogrammdatei per E-Mail übersenden. Im Regelfall erfolgt die Annahmeerklärung zudem unmittelbar nach Abgabe des Angebots des Kunden durch eine dem Kunden angezeigte Nachricht auf unserer Homepage, die auch den Link zum Herunterladen der Piktogrammdatei enthält.

Bei den Abonnements „Basic“ und „Plus“ erhält der Kunde nach Abschluss des Vertrages und Bezahlung sog. „Punkte“ in der Anzahl, die der im Abonnement enthalten Piktogrammanzahl entspricht. Der Kunde kann dann wie beim Einzelkauf Piktogramme auswählen und in den Warenkorb legen. Die Punkte sind im Nutzerkonto des Kunden bereits als Zahlungsmittel hinterlegt. Nach Auswahl der Piktogramme und Bestätigung der Nutzerdaten wird der Kunde zur Bestellübersicht weitergeleitet auf der der Kunde seine Nutzerdaten und seine unverbindliche Vorauswahl noch einmal überprüfen kann. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, einen oder mehrere Schritte im Bestellprozess zurück- oder wieder vorzuspringen. Über die Schaltfläche „Jetzt Kaufen“ trifft der Kunde eine verbindliche nicht austauschbare Piktogrammauswahl. Die Punkteanzahl wird automatisch um die Anzahl der ausgewählten Piktogramme verringert. Sind die Punkte aufgebraucht, kann der Kunde erst durch Einzelkauf oder Abschluss eines weiteren Abonnements auf weitere Piktogramme zugreifen.

Bei dem Abonnement „PREMIUM“ hat der Kunde sofort nach Abschluss des Vertrages Zugriff auf die vollständige Piktogrammdatenbank.

4.      Nutzerkonten

Für jedes Abonnement werden einmal Zugangsdaten an den Kunden als Nutzerkontoinhaber vergeben, der im Rahmen des Abonnements den Zugang mit der entsprechenden Anzahl an Nutzern teilen kann. Der Erwerb von Piktogrammen im Rahmen des jeweiligen Abonnements ist nur dem Kunden als Nutzerkontoinhaber gestattet. Die Nutzer dürfen die erworbenen Piktogramme nur herunterladen und verwenden, nicht jedoch Piktogramme selbst erwerben.

5.      Haftung

Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz.

(1) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(2) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

6.      Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts.

(2) Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden wird – soweit gesetzlich zulässig – unser Sitz vereinbart (zzt. Ettlingen). Als Gerichtsstand wird unser Sitz vereinbart.

7.      Schlussbestimmungen

(1) Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

II. Kundeninformationen

1.      Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

2.      Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt.

3.      Verhaltenskodizes/Leitbild

Die BEQUA gGmbH hat sich unter dem Slogan „Die Mischung macht’s!“ folgendes Leitbild gegeben, dem wir uns stets verpflichtet fühlen:

Die BEQUA gGmbH ist ein inklusives und integratives Sozialunternehmen, das beschäftigt und qualifiziert.

Die BEQUA gGmbH steht für die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf

Ziel der BEQUA gGmbH ist es, diese Menschen in Arbeit und Gesellschaft individuell zu integrieren.

Verschiedene Professionen arbeiten mit einer hohen Fach- und Sozialkompetenz eng vernetzt zusammen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeichnen sich durch eine wertschätzende Grundhaltung aus.

Mit dem Menschen im Mittelpunkt führt die BEQUA gGmbH ihre Aufträge professionell aus.